§ 37 Abs. 6 BetrVG
Paragraph 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) regelt den Anspruch von Betriebsratsmitgliedern auf bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen. Voraussetzung ist, dass das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die ordnungsgemäße Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. In diesem Fall muss der Arbeitgeber nicht nur das Arbeitsentgelt fortzahlen, sondern auch die Seminargebühren sowie Reise- und Übernachtungskosten tragen. Vor der Teilnahme muss der Betriebsrat einen förmlichen Beschluss fassen und den Arbeitgeber rechtzeitig über Zeitpunkt und Inhalte informieren.
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Weiterbildung nach Maß für Betriebsräte: Individuelle Inhouse-Schulungen und Seminare

Individuelle Inhouse-Schulungen stärken die Betriebsratsarbeit nachhaltig. Alles zu Rechtssicherheit nach BetrVG, Kostenersparnis und strategischen Vorteilen.
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Inhouse-Seminare: Maßgeschneiderte Weiterbildung für Unternehmen und Betriebsräte

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Seminare und Bildungsprogramm 2025/2026 für JAV SBV und Betriebsrat: Alle wichtigen Schulungen im Überblick

Überblick zum Bildungsprogramm 2025/2026 für Betriebsrat, JAV und SBV. Erfahren Sie alles über Grundlagenschulungen, rechtliche Ansprüche und KI-Trends.