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Kostenübernahme

Kostenüber­nahme beze­ich­net die voll­ständi­ge oder teil­weise Über­nahme von anfal­l­en­den Aus­gaben durch eine dritte Partei, beispiel­sweise einen Arbeit­ge­ber, eine Ver­sicherung oder eine staatliche Insti­tu­tion. Sie kann sich auf Weit­er­bil­dungskosten, medi­zinis­che Behand­lun­gen oder andere beru­fliche und pri­vate Aus­gaben beziehen. In vie­len Fällen ist die Kostenüber­nahme an bes­timmte Voraus­set­zun­gen geknüpft, etwa die Notwendigkeit der Maß­nahme oder ver­tragliche Vere­in­barun­gen. Beson­ders im Bere­ich der beru­flichen Weit­er­bil­dung ermöglicht sie Beschäftigten den Zugang zu Qual­i­fizierungs­maß­nah­men ohne finanzielle Belas­tung.