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Kostenübernahme

Kos­ten­über­nah­me bezeich­net die voll­stän­di­ge oder teil­wei­se Über­nah­me von anfal­len­den Aus­ga­ben durch eine drit­te Par­tei, bei­spiels­wei­se einen Arbeit­ge­ber, eine Ver­si­che­rung oder eine staat­li­che Insti­tu­ti­on. Sie kann sich auf Wei­ter­bil­dungs­kos­ten, medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen oder ande­re beruf­li­che und pri­va­te Aus­ga­ben bezie­hen. In vie­len Fäl­len ist die Kos­ten­über­nah­me an bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen geknüpft, etwa die Not­wen­dig­keit der Maß­nah­me oder ver­trag­li­che Ver­ein­ba­run­gen. Beson­ders im Bereich der beruf­li­chen Wei­ter­bil­dung ermög­licht sie Beschäf­tig­ten den Zugang zu Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­men ohne finan­zi­el­le Belas­tung.