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Erforderlichkeit

Erforderlichkeit ist ein zentrales Element des Verhältnismäßigkeitsprinzips und besagt, dass eine staatliche Maßnahme nur dann zulässig ist, wenn kein milderes, aber gleich wirksames Mittel zur Erreichung des angestrebten Zwecks zur Verfügung steht. Es wird dabei geprüft, ob eine alternative Handlungsoption existiert, die weniger stark in die Rechte des Betroffenen eingreift, ohne dabei den Erfolg der Maßnahme zu gefährden. Falls ein solches weniger belastendes Mittel den Zweck ebenso sicher erfüllt, ist die ursprüngliche Maßnahme nicht erforderlich und somit rechtswidrig. Dieses Prinzip dient dem Schutz des Einzelnen vor unnötig harten Eingriffen durch die öffentliche Gewalt.