BetrVG
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist die zentrale Rechtsgrundlage für die betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft in Deutschland. Es regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und der gewählten Arbeitnehmervertretung, dem Betriebsrat, sowie dessen konkrete Rechte und Pflichten. Das Gesetz legt fest, in welchen Angelegenheiten – etwa bei sozialen, personellen oder wirtschaftlichen Fragen – der Betriebsrat informiert werden muss oder aktiv mitentscheiden darf. Ziel des BetrVG ist es, einen fairen Interessenausgleich zwischen Belegschaft und Unternehmensleitung zu schaffen und die demokratische Teilhabe im Betrieb zu sichern.
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Weiterbildung nach Maß für Betriebsräte: Individuelle Inhouse-Schulungen und Seminare

Individuelle Inhouse-Schulungen stärken die Betriebsratsarbeit nachhaltig. Alles zu Rechtssicherheit nach BetrVG, Kostenersparnis und strategischen Vorteilen.