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Qualifizierungschancengesetz: Förderung für Weiterbildung bis zu 100% für Unternehmen

Qualifizierungschancengesetz: Förderung für Weiterbildung bis zu 100% für Unternehmen

Das Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz (QCG) bie­tet Unter­neh­men die Mög­lich­keit, ihre Mit­ar­bei­ter durch Wei­ter­bil­dun­gen zu för­dern und so dem Fach­kräf­te­man­gel ent­ge­gen­zu­wir­ken. Ange­sichts des sich wan­deln­den Arbeits­mark­tes und neu­er tech­no­lo­gi­scher Anfor­de­run­gen wird die kon­ti­nu­ier­li­che Wei­ter­bil­dung der Beleg­schaft immer wich­ti­ger. Das QCG ermög­licht es Unter­neh­men, bis zu 100% der Wei­ter­bil­dungs­kos­ten und sogar Lohn­kos­ten erstat­tet zu bekom­men. Doch wel­che Vor­aus­set­zun­gen müs­sen erfüllt sein und wie pro­fi­tie­ren Unter­neh­men kon­kret von die­ser För­de­rung? Der Arti­kel beleuch­tet die Details des Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­set­zes und zeigt, wie Unter­neh­men die­se Chan­ce opti­mal nut­zen kön­nen.

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz (QCG), oft auch als QCG abge­kürzt, ist ein Gesetz, das dar­auf abzielt, die beruf­li­che Wei­ter­bil­dung von Arbeit­neh­mern in Deutsch­land zu för­dern. Ziel ist es, die Qua­li­fi­ka­tio­nen der Mit­ar­bei­ter an die sich schnell ver­än­dern­den Anfor­de­run­gen des Arbeits­mark­tes anzu­pas­sen und somit die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Unter­neh­men zu stär­ken. Dies geschieht vor dem Hin­ter­grund des tech­no­lo­gi­schen Wan­dels, der Digi­ta­li­sie­rung und der demo­gra­fi­schen Ent­wick­lung, die neue Kom­pe­ten­zen und Fähig­kei­ten erfor­dern.

Die zen­tra­len Aspek­te des QCG umfas­sen die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung von Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men, die dar­auf aus­ge­rich­tet sind, den Erhalt des Arbeits­plat­zes zu sichern oder die Beschäf­ti­gungs­fä­hig­keit der Arbeit­neh­mer zu ver­bes­sern. Die För­de­rungs­me­cha­nis­men des Geset­zes sehen vor, dass sowohl die Kos­ten für die Wei­ter­bil­dung selbst als auch – unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen – die Lohn­kos­ten der teil­neh­men­den Arbeit­neh­mer über­nom­men wer­den kön­nen. Das QCG ist ein wich­ti­ger Bau­stein der Wei­ter­bil­dungs­stra­te­gie der Bun­des­re­gie­rung und soll dazu bei­tra­gen, den Fach­kräf­te­man­gel zu bekämp­fen und die Inno­va­ti­ons­kraft der deut­schen Wirt­schaft zu stär­ken.

(Quel­le: För­de­rung der beruf­li­chen Wei­ter­bil­dung – BMAS)

Wer profitiert vom Qualifizierungschancengesetz?

Vom Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz kön­nen sowohl Unter­neh­men als auch Arbeit­neh­mer pro­fi­tie­ren. Grund­sätz­lich steht die För­de­rung allen Unter­neh­men offen, unab­hän­gig von ihrer Grö­ße oder Bran­che. Aller­dings gibt es unter­schied­li­che Vor­aus­set­zun­gen für die Teil­nah­me, je nach­dem, ob es sich um ein klei­nes oder gro­ßes Unter­neh­men han­delt.

Klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men (KMU) pro­fi­tie­ren in beson­de­rem Maße, da sie oft weni­ger Res­sour­cen für die Wei­ter­bil­dung ihrer Mit­ar­bei­ter zur Ver­fü­gung haben. Das QCG ermög­licht es ihnen, ihre Mit­ar­bei­ter gezielt zu qua­li­fi­zie­ren und so den Anschluss an neue Tech­no­lo­gien und Arbeits­wei­sen zu hal­ten.

Arbeit­neh­mer pro­fi­tie­ren von der Mög­lich­keit, sich beruf­lich wei­ter­zu­ent­wi­ckeln und ihre Kom­pe­ten­zen aus­zu­bau­en. Dies sichert nicht nur ihren Arbeits­platz, son­dern eröff­net ihnen auch neue Kar­rie­re­chan­cen. Die geför­der­ten Qua­li­fi­zie­run­gen kön­nen dabei ganz unter­schied­li­che Berei­che abde­cken, von tech­ni­schen Schu­lun­gen über Soft Skills bis hin zu Umschu­lun­gen.

Um die För­de­rung in Anspruch neh­men zu kön­nen, müs­sen bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein. So muss die Wei­ter­bil­dung bei­spiels­wei­se einen kla­ren Bezug zum aktu­el­len oder zukünf­ti­gen Arbeits­platz des Arbeit­neh­mers haben und dazu bei­tra­gen, sei­ne Beschäf­ti­gungs­fä­hig­keit zu sichern oder zu ver­bes­sern. Die genau­en Bedin­gun­gen sind in den Richt­li­ni­en der Bun­des­agen­tur für Arbeit fest­ge­legt.

(Quel­le: Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz für KMU: Alle Infos | Lex­wa­re)

Welche Weiterbildungen werden gefördert?

Das Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz (QCG) för­dert eine brei­te Palet­te von Wei­ter­bil­dun­gen, die dar­auf abzie­len, die Beschäf­ti­gungs­fä­hig­keit von Arbeit­neh­mern zu sichern und an die sich wan­deln­den Anfor­de­run­gen des Arbeits­mark­tes anzu­pas­sen. Die geför­der­ten Wei­ter­bil­dun­gen müs­sen nicht zwin­gend einen for­ma­len Berufs­ab­schluss zum Ziel haben. Statt­des­sen liegt der Fokus auf der Ver­mitt­lung von Kom­pe­ten­zen, die für die aktu­el­le oder zukünf­ti­ge Tätig­keit rele­vant sind.

Geför­dert wer­den unter ande­rem Wei­ter­bil­dun­gen in fol­gen­den Berei­chen:

  • Digi­ta­li­sie­rung: Kur­se zur Anwen­dung neu­er Soft­ware, Schu­lun­gen im Bereich Daten­ana­ly­se, E‑Commerce, Social Media Mar­ke­ting und IT-Sicher­heit.
  • Nach­hal­tig­keit: Wei­ter­bil­dun­gen zu The­men wie erneu­er­ba­re Ener­gien, Ener­gie­ef­fi­zi­enz, nach­hal­ti­ges Wirt­schaf­ten und Umwelt­schutz.
  • Gesund­heit und Pfle­ge: Schu­lun­gen im Bereich Gesund­heits­ma­nage­ment, Pfle­ge­as­sis­tenz, Ergo­no­mie am Arbeits­platz und psy­chi­sche Gesund­heit.
  • Sprach­kur­se: Kur­se zur Ver­bes­se­rung der Sprach­kennt­nis­se, ins­be­son­de­re im Hin­blick auf die inter­na­tio­na­le Zusam­men­ar­beit und Kun­den­kom­mu­ni­ka­ti­on.
  • Tech­ni­sche Wei­ter­bil­dun­gen: Kur­se zur Bedie­nung neu­er Maschi­nen, zur Anwen­dung neu­er Tech­no­lo­gien und zur Opti­mie­rung von Pro­duk­ti­ons­pro­zes­sen.
  • Kauf­män­ni­sche Wei­ter­bil­dun­gen: Semi­na­re zu The­men wie Pro­jekt­ma­nage­ment, Con­trol­ling, Mar­ke­ting und Ver­trieb.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die Wei­ter­bil­dungs­in­hal­te kon­kret auf die Bedürf­nis­se des Unter­neh­mens und die Qua­li­fi­ka­ti­ons­de­fi­zi­te der Mit­ar­bei­ter abge­stimmt sein müs­sen. Eine all­ge­mei­ne Wei­ter­bil­dung, die kei­nen direk­ten Bezug zur beruf­li­chen Tätig­keit hat, wird in der Regel nicht geför­dert. Unter­neh­men soll­ten sich daher im Vor­feld genau infor­mie­ren, wel­che Wei­ter­bil­dun­gen för­der­fä­hig sind und wel­che Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein müs­sen.

Förderung von Weiterbildung: So profitieren Unternehmen von bis zu 100% Kostenübernahme

Das Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz bie­tet Unter­neh­men attrak­ti­ve För­der­mög­lich­kei­ten, die eine Kos­ten­über­nah­me von bis zu 100% ermög­li­chen. Die kon­kre­te Höhe der För­de­rung hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, wie der Grö­ße des Unter­neh­mens und dem Grad der Not­wen­dig­keit der Wei­ter­bil­dung für den Erhalt der Beschäf­ti­gungs­fä­hig­keit der Mit­ar­bei­ter.

Die För­de­rung umfasst in der Regel fol­gen­de Aspek­te:

  • Lehr­gangs­kos­ten: Die Kos­ten für die Teil­nah­me an der Wei­ter­bil­dung wer­den ganz oder teil­wei­se über­nom­men.
  • Lohn­kos­ten: Wäh­rend der Teil­nah­me an der Wei­ter­bil­dung kön­nen Unter­neh­men einen Zuschuss zu den Lohn­kos­ten der teil­neh­men­den Mit­ar­bei­ter erhal­ten. Die­ser Zuschuss soll den Ver­dienst­aus­fall kom­pen­sie­ren, der durch die Frei­stel­lung der Mit­ar­bei­ter ent­steht.

Die pro­zen­tua­le Kos­ten­über­nah­me gestal­tet sich wie folgt:

  • Klei­ne Unter­neh­men (weni­ger als 10 Mit­ar­bei­ter): Hier ist oft eine För­de­rung von bis zu 100% der Wei­ter­bil­dungs­kos­ten und Lohn­kos­ten mög­lich.
  • Mitt­le­re Unter­neh­men (10 bis 249 Mit­ar­bei­ter): Die För­de­rung liegt in der Regel zwi­schen 50% und 75% der Wei­ter­bil­dungs­kos­ten und Lohn­kos­ten.
  • Gro­ße Unter­neh­men (ab 250 Mit­ar­bei­ter): Die För­de­rung beträgt in der Regel 25% bis 50% der Wei­ter­bil­dungs­kos­ten und Lohn­kos­ten.

Um die För­de­rung in Anspruch neh­men zu kön­nen, müs­sen Unter­neh­men bestimm­te Bedin­gun­gen erfül­len:

  • Die Wei­ter­bil­dung muss not­wen­dig sein, um die Beschäf­ti­gungs­fä­hig­keit der Mit­ar­bei­ter zu erhal­ten oder zu ver­bes­sern.
  • Die Wei­ter­bil­dung muss qua­li­ta­tiv hoch­wer­tig sein und von einem aner­kann­ten Bil­dungs­trä­ger durch­ge­führt wer­den.
  • Die Wei­ter­bil­dung muss vor Beginn der Maß­nah­me bei der zustän­di­gen Agen­tur für Arbeit bean­tragt wer­den.
  • Die Mit­ar­bei­ter müs­sen sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig beschäf­tigt sein.

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Antragstellung und Ablauf des Qualifizierungschancengesetzes

Die Antrag­stel­lung für das Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz erfolgt in meh­re­ren Schrit­ten und erfor­dert eine sorg­fäl­ti­ge Vor­be­rei­tung.

  1. Bedarfs­ana­ly­se: Zunächst soll­te das Unter­neh­men eine Bedarfs­ana­ly­se durch­füh­ren, um den kon­kre­ten Wei­ter­bil­dungs­be­darf der Mit­ar­bei­ter zu ermit­teln. Dabei soll­ten die aktu­el­len und zukünf­ti­gen Anfor­de­run­gen des Arbeits­mark­tes sowie die indi­vi­du­el­len Qua­li­fi­ka­ti­ons­de­fi­zi­te der Mit­ar­bei­ter berück­sich­tigt wer­den.
  2. Aus­wahl der Wei­ter­bil­dung: Anschlie­ßend wählt das Unter­neh­men eine geeig­ne­te Wei­ter­bil­dung aus, die den ermit­tel­ten Bedarf deckt und von einem aner­kann­ten Bil­dungs­trä­ger ange­bo­ten wird.
  3. Bera­tungs­ge­spräch: Vor der Antrag­stel­lung emp­fiehlt es sich, ein Bera­tungs­ge­spräch mit der zustän­di­gen Agen­tur für Arbeit zu füh­ren. Hier kön­nen offe­ne Fra­gen geklärt und die Erfolgs­aus­sich­ten des Antrags ein­ge­schätzt wer­den.
  4. Antrag­stel­lung: Der Antrag auf För­de­rung muss vor Beginn der Wei­ter­bil­dung bei der Agen­tur für Arbeit gestellt wer­den. Der Antrag muss alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen ent­hal­ten, wie die Art der Wei­ter­bil­dung, die Anzahl der teil­neh­men­den Mit­ar­bei­ter, die Kos­ten der Wei­ter­bil­dung und die vor­aus­sicht­li­che Dau­er.
  5. Prü­fung und Bewil­li­gung: Die Agen­tur für Arbeit prüft den Antrag und ent­schei­det über die Bewil­li­gung der För­de­rung. Bei posi­ti­ver Ent­schei­dung erhält das Unter­neh­men einen Bewil­li­gungs­be­scheid.
  6. Durch­füh­rung der Wei­ter­bil­dung: Nach der Bewil­li­gung kann die Wei­ter­bil­dung durch­ge­führt wer­den. Das Unter­neh­men ist ver­pflich­tet, die Agen­tur für Arbeit über den Beginn und das Ende der Wei­ter­bil­dung zu infor­mie­ren.
  7. Abrech­nung: Nach Abschluss der Wei­ter­bil­dung reicht das Unter­neh­men die ent­spre­chen­den Nach­wei­se bei der Agen­tur für Arbeit ein, um die För­de­rung abzu­rech­nen. Dazu gehö­ren in der Regel die Teil­nah­me­be­schei­ni­gun­gen der Mit­ar­bei­ter, die Rech­nun­gen des Bil­dungs­trä­gers und die Lohn­ab­rech­nun­gen der teil­neh­men­den Mit­ar­bei­ter.

Es ist wich­tig, den gesam­ten Pro­zess sorg­fäl­tig zu doku­men­tie­ren und alle Fris­ten ein­zu­hal­ten, um die För­de­rung erfolg­reich in Anspruch neh­men zu kön­nen.

Erfolgs­fak­to­ren für die Nut­zung des Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­set­zes

Um das Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz opti­mal zu nut­zen, soll­ten Unter­neh­men eine stra­te­gi­sche Her­an­ge­hens­wei­se wäh­len. Ein Schlüs­sel­fak­tor ist die früh­zei­ti­ge Iden­ti­fi­zie­rung des Wei­ter­bil­dungs­be­darfs inner­halb des Unter­neh­mens. Dies kann durch Mit­ar­bei­ter­ge­sprä­che, Kom­pe­tenz­ana­ly­sen und die Beob­ach­tung von Markt­trends gesche­hen. Eine kla­re Defi­ni­ti­on der Lern­zie­le und die Aus­wahl pas­sen­der Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men sind essen­zi­ell für den Erfolg.

Die Ein­bin­dung der Mit­ar­bei­ter in den Pla­nungs­pro­zess ist ein wei­te­rer wich­ti­ger Erfolgs­fak­tor. Wenn Mit­ar­bei­ter die Mög­lich­keit haben, ihre eige­nen Wei­ter­bil­dungs­wün­sche zu äußern und sich aktiv an der Aus­wahl der Kur­se zu betei­li­gen, steigt ihre Moti­va­ti­on und das Enga­ge­ment für die Lern­in­hal­te.

Ein wei­te­rer Punkt ist die Eva­lua­ti­on der Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men. Nach Abschluss der Kur­se soll­te über­prüft wer­den, ob die gesteck­ten Zie­le erreicht wur­den und ob die erwor­be­nen Kennt­nis­se im Arbeits­all­tag ange­wen­det wer­den kön­nen. Dies ermög­licht es Unter­neh­men, die Effek­ti­vi­tät ihrer Wei­ter­bil­dungs­stra­te­gie kon­ti­nu­ier­lich zu ver­bes­sern und zukünf­ti­ge Maß­nah­men bes­ser zu pla­nen.

Schließ­lich ist die lang­fris­ti­ge Per­spek­ti­ve ent­schei­dend. Wei­ter­bil­dung soll­te nicht als ein­ma­li­ge Maß­nah­me betrach­tet wer­den, son­dern als kon­ti­nu­ier­li­cher Pro­zess der Mit­ar­bei­ter­ent­wick­lung. Unter­neh­men, die in die kon­ti­nu­ier­li­che Qua­li­fi­zie­rung ihrer Mit­ar­bei­ter inves­tie­ren, sind bes­ser gerüs­tet für die Her­aus­for­de­run­gen des sich wan­deln­den Arbeits­mark­tes.

Fazit

Das Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz bie­tet Unter­neh­men eine aus­ge­zeich­ne­te Mög­lich­keit, ihre Mit­ar­bei­ter wei­ter­zu­bil­den und so dem Fach­kräf­te­man­gel ent­ge­gen­zu­wir­ken. Durch die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung kön­nen Unter­neh­men Wei­ter­bil­dun­gen anbie­ten, die sonst mög­li­cher­wei­se nicht rea­li­sier­bar wären. Die erfolg­rei­che Nut­zung des QCG erfor­dert eine sorg­fäl­ti­ge Pla­nung, die Ein­bin­dung der Mit­ar­bei­ter und die Eva­lua­ti­on der Maß­nah­men. In der Zukunft wird die Bedeu­tung der Wei­ter­bil­dung wei­ter zuneh­men, da die Anfor­de­run­gen des Arbeits­mark­tes immer kom­ple­xer wer­den. Das Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz kann Unter­neh­men dabei hel­fen, wett­be­werbs­fä­hig zu blei­ben und ihre Mit­ar­bei­ter lang­fris­tig an sich zu bin­den.

Wei­ter­füh­ren­de Quel­len