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Qualifizierungschancengesetz: Förderung für Weiterbildung bis zu 100% für Unternehmen

Qualifizierungschancengesetz: Förderung für Weiterbildung bis zu 100% für Unternehmen

Das Qual­i­fizierungschan­cenge­setz (QCG) bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Mitar­beit­er durch Weit­er­bil­dun­gen zu fördern und so dem Fachkräfte­man­gel ent­ge­gen­zuwirken. Angesichts des sich wan­del­nden Arbeits­mark­tes und neuer tech­nol­o­gis­ch­er Anforderun­gen wird die kon­tinuier­liche Weit­er­bil­dung der Belegschaft immer wichtiger. Das QCG ermöglicht es Unternehmen, bis zu 100% der Weit­er­bil­dungskosten und sog­ar Lohnkosten erstat­tet zu bekom­men. Doch welche Voraus­set­zun­gen müssen erfüllt sein und wie prof­i­tieren Unternehmen konkret von dieser Förderung? Der Artikel beleuchtet die Details des Qual­i­fizierungschan­cenge­set­zes und zeigt, wie Unternehmen diese Chance opti­mal nutzen kön­nen.

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qual­i­fizierungschan­cenge­setz (QCG), oft auch als QCG abgekürzt, ist ein Gesetz, das darauf abzielt, die beru­fliche Weit­er­bil­dung von Arbeit­nehmern in Deutsch­land zu fördern. Ziel ist es, die Qual­i­fika­tio­nen der Mitar­beit­er an die sich schnell verän­dern­den Anforderun­gen des Arbeits­mark­tes anzu­passen und somit die Wet­tbe­werb­s­fähigkeit der Unternehmen zu stärken. Dies geschieht vor dem Hin­ter­grund des tech­nol­o­gis­chen Wan­dels, der Dig­i­tal­isierung und der demografis­chen Entwick­lung, die neue Kom­pe­ten­zen und Fähigkeit­en erfordern.

Die zen­tralen Aspek­te des QCG umfassen die finanzielle Unter­stützung von Weit­er­bil­dungs­maß­nah­men, die darauf aus­gerichtet sind, den Erhalt des Arbeit­splatzes zu sich­ern oder die Beschäf­ti­gungs­fähigkeit der Arbeit­nehmer zu verbessern. Die Förderungsmech­a­nis­men des Geset­zes sehen vor, dass sowohl die Kosten für die Weit­er­bil­dung selb­st als auch – unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen – die Lohnkosten der teil­nehmenden Arbeit­nehmer über­nom­men wer­den kön­nen. Das QCG ist ein wichtiger Baustein der Weit­er­bil­dungsstrate­gie der Bun­desregierung und soll dazu beitra­gen, den Fachkräfte­man­gel zu bekämpfen und die Inno­va­tion­skraft der deutschen Wirtschaft zu stärken.

(Quelle: Förderung der beru­flichen Weit­er­bil­dung — BMAS)

Wer profitiert vom Qualifizierungschancengesetz?

Vom Qual­i­fizierungschan­cenge­setz kön­nen sowohl Unternehmen als auch Arbeit­nehmer prof­i­tieren. Grund­sät­zlich ste­ht die Förderung allen Unternehmen offen, unab­hängig von ihrer Größe oder Branche. Allerd­ings gibt es unter­schiedliche Voraus­set­zun­gen für die Teil­nahme, je nach­dem, ob es sich um ein kleines oder großes Unternehmen han­delt.

Kleine und mit­tel­ständis­che Unternehmen (KMU) prof­i­tieren in beson­derem Maße, da sie oft weniger Ressourcen für die Weit­er­bil­dung ihrer Mitar­beit­er zur Ver­fü­gung haben. Das QCG ermöglicht es ihnen, ihre Mitar­beit­er gezielt zu qual­i­fizieren und so den Anschluss an neue Tech­nolo­gien und Arbeitsweisen zu hal­ten.

Arbeit­nehmer prof­i­tieren von der Möglichkeit, sich beru­flich weit­erzuen­twick­eln und ihre Kom­pe­ten­zen auszubauen. Dies sichert nicht nur ihren Arbeit­splatz, son­dern eröffnet ihnen auch neue Kar­ri­erechan­cen. Die geförderten Qual­i­fizierun­gen kön­nen dabei ganz unter­schiedliche Bere­iche abdeck­en, von tech­nis­chen Schu­lun­gen über Soft Skills bis hin zu Umschu­lun­gen.

Um die Förderung in Anspruch nehmen zu kön­nen, müssen bes­timmte Voraus­set­zun­gen erfüllt sein. So muss die Weit­er­bil­dung beispiel­sweise einen klaren Bezug zum aktuellen oder zukün­fti­gen Arbeit­splatz des Arbeit­nehmers haben und dazu beitra­gen, seine Beschäf­ti­gungs­fähigkeit zu sich­ern oder zu verbessern. Die genauen Bedin­gun­gen sind in den Richtlin­ien der Bun­de­sagen­tur für Arbeit fest­gelegt.

(Quelle: Qual­i­fizierungschan­cenge­setz für KMU: Alle Infos | Lexware)

Welche Weiterbildungen werden gefördert?

Das Qual­i­fizierungschan­cenge­setz (QCG) fördert eine bre­ite Palette von Weit­er­bil­dun­gen, die darauf abzie­len, die Beschäf­ti­gungs­fähigkeit von Arbeit­nehmern zu sich­ern und an die sich wan­del­nden Anforderun­gen des Arbeits­mark­tes anzu­passen. Die geförderten Weit­er­bil­dun­gen müssen nicht zwin­gend einen for­malen Beruf­s­ab­schluss zum Ziel haben. Stattdessen liegt der Fokus auf der Ver­mit­tlung von Kom­pe­ten­zen, die für die aktuelle oder zukün­ftige Tätigkeit rel­e­vant sind.

Gefördert wer­den unter anderem Weit­er­bil­dun­gen in fol­gen­den Bere­ichen:

  • Dig­i­tal­isierung: Kurse zur Anwen­dung neuer Soft­ware, Schu­lun­gen im Bere­ich Date­n­analyse, E‑Commerce, Social Media Mar­ket­ing und IT-Sicher­heit.
  • Nach­haltigkeit: Weit­er­bil­dun­gen zu The­men wie erneuer­bare Energien, Energieef­fizienz, nach­haltiges Wirtschaften und Umweltschutz.
  • Gesund­heit und Pflege: Schu­lun­gen im Bere­ich Gesund­heits­man­age­ment, Pflege­as­sis­tenz, Ergonomie am Arbeit­splatz und psy­chis­che Gesund­heit.
  • Sprachkurse: Kurse zur Verbesserung der Sprachken­nt­nisse, ins­beson­dere im Hin­blick auf die inter­na­tionale Zusam­me­nar­beit und Kun­denkom­mu­nika­tion.
  • Tech­nis­che Weit­er­bil­dun­gen: Kurse zur Bedi­enung neuer Maschi­nen, zur Anwen­dung neuer Tech­nolo­gien und zur Opti­mierung von Pro­duk­tion­sprozessen.
  • Kaufmän­nis­che Weit­er­bil­dun­gen: Sem­i­nare zu The­men wie Pro­jek­t­man­age­ment, Con­trol­ling, Mar­ket­ing und Ver­trieb.

Es ist wichtig zu beacht­en, dass die Weit­er­bil­dungsin­halte konkret auf die Bedürfnisse des Unternehmens und die Qual­i­fika­tions­de­fizite der Mitar­beit­er abges­timmt sein müssen. Eine all­ge­meine Weit­er­bil­dung, die keinen direk­ten Bezug zur beru­flichen Tätigkeit hat, wird in der Regel nicht gefördert. Unternehmen soll­ten sich daher im Vor­feld genau informieren, welche Weit­er­bil­dun­gen förder­fähig sind und welche Voraus­set­zun­gen erfüllt sein müssen.

Förderung von Weiterbildung: So profitieren Unternehmen von bis zu 100% Kostenübernahme

Das Qual­i­fizierungschan­cenge­setz bietet Unternehmen attrak­tive För­der­möglichkeit­en, die eine Kostenüber­nahme von bis zu 100% ermöglichen. Die konkrete Höhe der Förderung hängt von ver­schiede­nen Fak­toren ab, wie der Größe des Unternehmens und dem Grad der Notwendigkeit der Weit­er­bil­dung für den Erhalt der Beschäf­ti­gungs­fähigkeit der Mitar­beit­er.

Die Förderung umfasst in der Regel fol­gende Aspek­te:

  • Lehrgangskosten: Die Kosten für die Teil­nahme an der Weit­er­bil­dung wer­den ganz oder teil­weise über­nom­men.
  • Lohnkosten: Während der Teil­nahme an der Weit­er­bil­dung kön­nen Unternehmen einen Zuschuss zu den Lohnkosten der teil­nehmenden Mitar­beit­er erhal­ten. Dieser Zuschuss soll den Ver­di­en­staus­fall kom­pen­sieren, der durch die Freis­tel­lung der Mitar­beit­er entste­ht.

Die prozen­tuale Kostenüber­nahme gestal­tet sich wie fol­gt:

  • Kleine Unternehmen (weniger als 10 Mitar­beit­er): Hier ist oft eine Förderung von bis zu 100% der Weit­er­bil­dungskosten und Lohnkosten möglich.
  • Mit­tlere Unternehmen (10 bis 249 Mitar­beit­er): Die Förderung liegt in der Regel zwis­chen 50% und 75% der Weit­er­bil­dungskosten und Lohnkosten.
  • Große Unternehmen (ab 250 Mitar­beit­er): Die Förderung beträgt in der Regel 25% bis 50% der Weit­er­bil­dungskosten und Lohnkosten.

Um die Förderung in Anspruch nehmen zu kön­nen, müssen Unternehmen bes­timmte Bedin­gun­gen erfüllen:

  • Die Weit­er­bil­dung muss notwendig sein, um die Beschäf­ti­gungs­fähigkeit der Mitar­beit­er zu erhal­ten oder zu verbessern.
  • Die Weit­er­bil­dung muss qual­i­ta­tiv hochw­er­tig sein und von einem anerkan­nten Bil­dungsträger durchge­führt wer­den.
  • Die Weit­er­bil­dung muss vor Beginn der Maß­nahme bei der zuständi­gen Agen­tur für Arbeit beantragt wer­den.
  • Die Mitar­beit­er müssen sozialver­sicherungspflichtig beschäftigt sein.

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Antragstellung und Ablauf des Qualifizierungschancengesetzes

Die Antrag­stel­lung für das Qual­i­fizierungschan­cenge­setz erfol­gt in mehreren Schrit­ten und erfordert eine sorgfältige Vor­bere­itung.

  1. Bedarf­s­analyse: Zunächst sollte das Unternehmen eine Bedarf­s­analyse durch­führen, um den konkreten Weit­er­bil­dungs­be­darf der Mitar­beit­er zu ermit­teln. Dabei soll­ten die aktuellen und zukün­fti­gen Anforderun­gen des Arbeits­mark­tes sowie die indi­vidu­ellen Qual­i­fika­tions­de­fizite der Mitar­beit­er berück­sichtigt wer­den.
  2. Auswahl der Weit­er­bil­dung: Anschließend wählt das Unternehmen eine geeignete Weit­er­bil­dung aus, die den ermit­tel­ten Bedarf deckt und von einem anerkan­nten Bil­dungsträger ange­boten wird.
  3. Beratungs­ge­spräch: Vor der Antrag­stel­lung emp­fiehlt es sich, ein Beratungs­ge­spräch mit der zuständi­gen Agen­tur für Arbeit zu führen. Hier kön­nen offene Fra­gen gek­lärt und die Erfol­gsaus­sicht­en des Antrags eingeschätzt wer­den.
  4. Antrag­stel­lung: Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Weit­er­bil­dung bei der Agen­tur für Arbeit gestellt wer­den. Der Antrag muss alle rel­e­van­ten Infor­ma­tio­nen enthal­ten, wie die Art der Weit­er­bil­dung, die Anzahl der teil­nehmenden Mitar­beit­er, die Kosten der Weit­er­bil­dung und die voraus­sichtliche Dauer.
  5. Prü­fung und Bewil­li­gung: Die Agen­tur für Arbeit prüft den Antrag und entschei­det über die Bewil­li­gung der Förderung. Bei pos­i­tiv­er Entschei­dung erhält das Unternehmen einen Bewil­li­gungs­bescheid.
  6. Durch­führung der Weit­er­bil­dung: Nach der Bewil­li­gung kann die Weit­er­bil­dung durchge­führt wer­den. Das Unternehmen ist verpflichtet, die Agen­tur für Arbeit über den Beginn und das Ende der Weit­er­bil­dung zu informieren.
  7. Abrech­nung: Nach Abschluss der Weit­er­bil­dung reicht das Unternehmen die entsprechen­den Nach­weise bei der Agen­tur für Arbeit ein, um die Förderung abzurech­nen. Dazu gehören in der Regel die Teil­nah­mebescheini­gun­gen der Mitar­beit­er, die Rech­nun­gen des Bil­dungsträgers und die Lohnabrech­nun­gen der teil­nehmenden Mitar­beit­er.

Es ist wichtig, den gesamten Prozess sorgfältig zu doku­men­tieren und alle Fris­ten einzuhal­ten, um die Förderung erfol­gre­ich in Anspruch nehmen zu kön­nen.

Erfol­gs­fak­toren für die Nutzung des Qual­i­fizierungschan­cenge­set­zes

Um das Qual­i­fizierungschan­cenge­setz opti­mal zu nutzen, soll­ten Unternehmen eine strate­gis­che Herange­hensweise wählen. Ein Schlüs­selfak­tor ist die frühzeit­ige Iden­ti­fizierung des Weit­er­bil­dungs­be­darfs inner­halb des Unternehmens. Dies kann durch Mitar­beit­erge­spräche, Kom­pe­ten­z­analy­sen und die Beobach­tung von Mark­t­trends geschehen. Eine klare Def­i­n­i­tion der Lernziele und die Auswahl passender Weit­er­bil­dungs­maß­nah­men sind essen­ziell für den Erfolg.

Die Ein­bindung der Mitar­beit­er in den Pla­nung­sprozess ist ein weit­er­er wichtiger Erfol­gs­fak­tor. Wenn Mitar­beit­er die Möglichkeit haben, ihre eige­nen Weit­er­bil­dungswün­sche zu äußern und sich aktiv an der Auswahl der Kurse zu beteili­gen, steigt ihre Moti­va­tion und das Engage­ment für die Lern­in­halte.

Ein weit­er­er Punkt ist die Eval­u­a­tion der Weit­er­bil­dungs­maß­nah­men. Nach Abschluss der Kurse sollte über­prüft wer­den, ob die gesteck­ten Ziele erre­icht wur­den und ob die erwor­be­nen Ken­nt­nisse im Arbeit­sall­t­ag angewen­det wer­den kön­nen. Dies ermöglicht es Unternehmen, die Effek­tiv­ität ihrer Weit­er­bil­dungsstrate­gie kon­tinuier­lich zu verbessern und zukün­ftige Maß­nah­men bess­er zu pla­nen.

Schließlich ist die langfristige Per­spek­tive entschei­dend. Weit­er­bil­dung sollte nicht als ein­ma­lige Maß­nahme betra­chtet wer­den, son­dern als kon­tinuier­lich­er Prozess der Mitar­beit­er­en­twick­lung. Unternehmen, die in die kon­tinuier­liche Qual­i­fizierung ihrer Mitar­beit­er investieren, sind bess­er gerüstet für die Her­aus­forderun­gen des sich wan­del­nden Arbeits­mark­tes.

Faz­it

Das Qual­i­fizierungschan­cenge­setz bietet Unternehmen eine aus­geze­ich­nete Möglichkeit, ihre Mitar­beit­er weit­erzu­bilden und so dem Fachkräfte­man­gel ent­ge­gen­zuwirken. Durch die finanzielle Unter­stützung kön­nen Unternehmen Weit­er­bil­dun­gen anbi­eten, die son­st möglicher­weise nicht real­isier­bar wären. Die erfol­gre­iche Nutzung des QCG erfordert eine sorgfältige Pla­nung, die Ein­bindung der Mitar­beit­er und die Eval­u­a­tion der Maß­nah­men. In der Zukun­ft wird die Bedeu­tung der Weit­er­bil­dung weit­er zunehmen, da die Anforderun­gen des Arbeits­mark­tes immer kom­plex­er wer­den. Das Qual­i­fizierungschan­cenge­setz kann Unternehmen dabei helfen, wet­tbe­werb­s­fähig zu bleiben und ihre Mitar­beit­er langfristig an sich zu binden.

Weit­er­führende Quellen